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Kleinkrafträder und leichte, mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, zum Beispiel Mopeds und Roller.
Gut zu wissen
Hier findest du eine kompakte Orientierung zu den Klassen vom Moped bis zum Lkw und Bus. Die genauen Voraussetzungen hängen von Alter, Vorbesitz und Fahrzeug ab.
Kleinkrafträder und leichte, mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, zum Beispiel Mopeds und Roller.
Leichte Motorräder bis 125 cm³ und höchstens 11 kW. Das Leistungsgewicht darf höchstens 0,1 kW/kg betragen.
Motorräder mit höchstens 35 kW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Motorrad darf nicht von einem Modell mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein.
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge. Der Zugang ist direkt oder nach einer Zeit mit A2 möglich.
Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit bis zu acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt. Bei schwereren Anhängern darf die Kombination insgesamt höchstens 3.500 kg wiegen.
Erweiterung der Klasse B für größere Pkw-Anhänger-Kombinationen: Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf über 3.500 kg und bis zu 4.250 kg betragen. Erwerb durch Fahrerschulung ohne praktische Prüfung.
Schlüsselzahl 78 beschränkt die Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen damit nicht gefahren werden.
Erweiterung der Klasse B zum Fahren leichter Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW im Inland. Voraussetzungen sind unter anderem Mindestalter 25 Jahre und seit mindestens fünf Jahren Klasse B. Vorgeschrieben sind vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten à 90 Minuten.
Ausbildung und praktische Prüfung erfolgen auf einem Automatikfahrzeug. Mit mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen und einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit Fahrlehrer:in wird die Schaltkompetenz nachgewiesen; danach darfst du auch Pkw mit Schaltgetriebe fahren.
Für Gespanne aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg bis höchstens 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg und höchstens 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse sowie bis zu acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg sind eingeschlossen.
Kombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse höchstens 12.000 kg beträgt. Auch bestimmte Kombinationen aus B-Fahrzeug und schwerem Anhänger sind umfasst.
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, ausgenommen Busse, mit bis zu acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg sind eingeschlossen.
Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern oder Sattelanhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, zum Beispiel schwere Lkw-Gespanne.
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht und höchstens 16 Fahrgastplätzen sowie höchstens acht Metern Länge. Anhänger bis 750 kg sind eingeschlossen.
Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Anhänger bis 750 kg sind eingeschlossen.
Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger bis 25 km/h) sowie bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Diese Beschreibungen sind eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Voraussetzungen und Berechtigungen können im Einzelfall abweichen. Wir klären gern, welche Klasse zu deinem Vorhaben passt und aktuell bei uns angeboten wird.